Danke Euch allen ...

Kollege hatte schon mal ähnliche Fälle, die dann bei seinem Anwalt gelandet waren.
Dauert halt wohl alles lange bis man zum Geld kommt.
Wird wohl hier auch so ausgehen.
Knackpunkt oder Schwierigkeit wird wohl sein, ob der Auftraggeber befugt war im Namen der Firma (er gab Firmenadresse an) den Auftrag zu erteilen.
Falls nicht dann haftet doch der Auftraggeber?
Gegenstand des Auftrags war im wesentlichen die Erstellung eines Imagevideos
über die Eröffnung eines Szenelokals.

Jochen