Erste Frage: Um was für eine "Firma" handelt es sich denn?
Wenn es ein eingetragener Kaufmann, eine Personengesellschaft (OHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, SE) oder Mischform (GmbH & Co KG, KGaA) ist, dann muss die "Firma" im Handelsregister eingetragen sein.
Handelt es sich nur um eine GbR oder einen nicht eingetragenen Kaufmann hilft dir das Handelsregister (http://www.handelsregister.de) nicht weiter.
Dann hilft evtl. nur eine Auskunft beim Melderegister. Aber dafür wird dein Bekannter einen Anwalt brauchen.
Handelt es sich nur um eine GbR oder einen nicht eingetragenen Kaufmann hilft dir das Handelsregister (http://www.handelsregister.de) nicht weiter.
Dann hilft evtl. nur eine Auskunft beim Melderegister. Aber dafür wird dein Bekannter einen Anwalt brauchen.