Erste Frage: Um was für eine "Firma" handelt es sich denn?

Wenn es ein eingetragener Kaufmann, eine Personengesellschaft (OHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, SE) oder Mischform (GmbH & Co KG, KGaA) ist, dann muss die "Firma" im Handelsregister eingetragen sein.

Handelt es sich nur um eine GbR oder einen nicht eingetragenen Kaufmann hilft dir das Handelsregister (http://www.handelsregister.de) nicht weiter.

Dann hilft evtl. nur eine Auskunft beim Melderegister. Aber dafür wird dein Bekannter einen Anwalt brauchen.