Da ich kein Anwalt bin und selbst der dir hier keine rechtswirksame Auskunft geben dürfte …

… gehe ich anhand deiner bisherigen Aussagen davon aus, das keine rechtsverbindliche Auftragsbestätigung exisitiert.

Die beinhaltet u.a. die Parameter zum Auftrag (Umfang, Ort und Erfüllungszeiträume, etc.) und zwingend die rechtsverbindlichem Angaben zum Auftraggeber und Auftragnehmer in zumindestens einem Dokument.

Sofern nicht vorhanden macht es auch keinen Sinn, irgend etwas in Erfahrung zu bringen.

Außer es gibt das Ansinnen, das Inkasso der Forderung innerhalb der Gastronomie mittels direkter Überzeugungskraft einzutreiben. Dafür ermittelt der geeignete Personenkreis dann gegen Entgelt auch sicherlich gerne die Adresse in Wiesxxxxx.

In diesem Forum macht es imho keinen Sinn, aufgrund deiner Angaben (lassen wir mal deine sicherlich begründete Empörung beiseite) Nachforschungen anzustellen.

Wenn Dir damit mehr geholfen wäre: Per Mail teile ich Dir gerne die Firmenanschrift einer unserer Dienstleister mit, die für unseren Verlag nicht erfüllte Forderungen auf rechtlichen Weg versuchen zu realisieren. Aber das setzt erstmal einen rechtsverbindlichen Auftrag voraus. Zudem finanzielle Vorausleistung und damit deine Einschätzung, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.