Daten/Ideen gehören eh dem Arbeitgeber

Als Erfinder steht wohl auch ins einem Arbeitsvertrag, dass sämtliche geistlichen Ergüsse die während des Vertragsverhältnisses entstanden sind dem Arbeitgeber gehören, resp dieser die Vorrechte zur Umsetzung/Verwertung hat. Und das Angestelltenverhältnis dauert bis zum 30.9.17, üblicherweise gibt es in solchen Verträgen ja manchmal auch noch Sperrfristen, sprich der Bekannte darf sich nach Vertragende nicht mit einem konkurrenzierenden Unternehmen zusammentun, dies gegebenenfalls unter Vereinbarung einer weiteren Zahlung dann quasi als Sperrfrist. Er hat ja vielleicht noch Kenntnisse einiger vertraulichen Informationen vom aktuellen Arbeitgeber.

Also noch ist er angestellt, die Ideen gehören dem AG. Und das iPhone ist ein zur Verfügung gestelltes Arbeitsmittel, geduldet wird die private Mitbenutzung. Und sicherlich ist auch irgendwo definiert was er damit Privat machen darf und was nicht,

Wenn er sicher sein will soll er sich doch ein eigenes Handy kaufen.