Wo kein Kläger, da kein Angeklagter. Aber Fakt ist, dass man zwar ein Recht auf eine Privatkopie hat, sofern dazu kein Kopierschutz ...

» umgangen werden muss.
»
» Aber ist sowieso hinfällig, weil die Privatfreigabe nicht bei
» selbstgerippten oder aufgenommene Filmen funktioniert. Die müssten ja auch
» erst auf Apples Server hochgeladen werden, um sie dann wieder auf die
» Geräte der Familienmitglieder zu schicken. Die Familienfreigabe
» funktioniert nur mit gekauften Filmen aus dem Apple Store.

Selbst aufgenommene Filme funktionieren über die Privatfreigabe, können auch normal auf jedem Gerät so angeschaut werden, wie das bei der Familienfreigabe ist habe ich noch nicht getestet.