Wo kein Kläger, da kein Angeklagter. Aber Fakt ist, dass man zwar ein Recht auf eine Privatkopie hat, sofern dazu kein Kopierschutz ...

umgangen werden muss.

Aber ist sowieso hinfällig, weil die Privatfreigabe nicht bei selbstgerippten oder aufgenommene Filmen funktioniert. Die müssten ja auch erst auf Apples Server hochgeladen werden, um sie dann wieder auf die Geräte der Familienmitglieder zu schicken. Die Familienfreigabe funktioniert nur mit gekauften Filmen aus dem Apple Store.
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Grüße, M@rtin