Wobei man zugestehen muss, dass das Problem war, dass der Beklagte es nicht nachweislich versucht hatte.
Er hatte ja, wie wir alle es wohl getan hätten, frank und frei ausgesagt: Ich wäre überhaupt nicht auf die Idee gekommen, das jemals nachzufragen. Meinem Verständnis nach war das einer der Gründe für den Urteilsspruch.