Das, was ihre Aufgabe ist.

WhatsApp sei ein „Telekommunikationsanbieter im Sinne des deutschen Telekommunikationsgesetzes“, sagte Andrea Voßhoff dem Tagesspiegel. Deshalb sei das Unternehmen an die entsprechenden Rechte und Pflichten gebunden. „Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten seiner Nutzer ist folglich nur auf Basis einer diese legitimierenden Rechtsgrundlage möglich“, betonte Voßhoff, die WhatsApp deshalb auffordert „darzulegen, welche Daten genau betroffen sind und auf welcher Rechtsgrundlage die Übermittlung erfolgen soll“.

Quelle [tagesspiegel.de]

... und wenn Du wirklich willst, kannst Du erkennen, wie Frau Voßhoff in den engen Grenzen ihres Amtes überzeugend agiert und deutlich [netzpolitik.org] wird.
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„Vielleicht gibt es schönere Zeiten, aber diese ist die unsere.“
(Jean Paul Satre)