MTB im Privatwald dürfte unkritisch sein, aber Kopfhörer im öffentlichen Strassenverkehr ist nicht immer ein einfaches Thema,

hat mir der Fahrlehrer für den Motorradführerschein jedenfalls bei der Einweisung in den Gebrauch des Helmfunk länglich erläutert. Bei seiner Funkzulassung war zum Beispiel explizit ausgeführt, dass nur ein Knopf in einem Ohr verwendet werden darf, damit mit dem anderen Ohr eine Chance für die Wahrnehmung von Verkehrsgeräuschen bleibt.