Hm ...

Für den ersten Absatz hätte ich gerne belastbare Quellen. Das klingt doch sehr obskur. Ich kenne es ganz anders. Habe gerade mal an einigen Universitäten gegooglet. Repräsentativ ist bspw. das, was man in München dazu schreibt:
http://www.uni-muenchen.de/einrichtungen/zuv/uebersicht/dez_i/ref_i6/aufgaben/abschlussarbeiten/index.html
Tenor: Da der Kandidat mit einer Abschlussarbeit ja gerade nachweisen soll, dass er eigenständig wissenschaftlich arbeiten kann, hat er auch alle Rechte an seinem (eigenständig erstellten) Werk. Dass Betreuer i.d.R. Tipps und Hilfestellungen geben, genügt demnach nicht, um einen (auch nur anteiligen) Rechtsanspruch am Werk zu erwerben.

Du kennst das offenbar anders und spichst sogar von "geltendem Gesetz". Dieses Gesetz (oder zumindest den Hinweis auf konkrete Gerichtsurteile) hätte ich gerne. Wo finde ich es?