Doch sicher, das ist ja der Punkt...

... der allgemeine Werkvertrag gilt, genau wie die allgemeinen
Geschäftsbedingungen, als Grundsatz auch und gerade wenn
garnichts definiert ist. Änderungen daran gelten nur vorher
mit beidseitigem Einverständnis. Damit sind auch alle anderen
Punkte, Nutzungslizenz, Kosten, Zeiten definiert. In Bezug
auf die Nutzungslizenz eben auch Zweck, Zeit und Raum.