Das ist doch ganz einfach...

... die Nutzungslizenz hat schon per Definition den Zweck der Nutzung.
Die Gestaltung einer Drucksache erfordert die Möglichkeit einer
Ausgabe, die der Gestalter nicht einschränken, unterbinden oder
vorgeben kann. "Ich gestalte Ihnen zwar eine Speisekarte, aber die
können und dürfen Sie dann nur bei mir ausdrucken, scheißteuer
versteht sich" - das geht nicht, da gab es auch schon ein Urteil.

Bei Interesse bitte selber googeln.