Die Doppel-Bezahlung des Gestalters bei einem Nachdruck halte ich für ein Missverständnis. Sowas macht man i.d.R. nicht ...

Wo es keine Neu-Gestaltung gibt fällt auch kein Gestaltungs-Lohn an. Es könnte aber sein, dass der Nachdruck aufwendig ist und organisiert werden muss. Wenn das über den Gestalter läuft könnte er ein Organisations-Honorar verhandeln.
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"Effectiveness is the Measure of Truth"

Grüße aus Stuttgart ...
fischl.

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