Man bezahlt nicht noch einmal die Gestaltung.

Maximal für die Nutzungsrechte an der Gestaltung können Kosten fällig werden, wenn es entsprechend vereinbart wurde.

Aber Du hast Recht, eindeutige und transparente Kommunikation ist dort Pflicht, in eigenem Interesse! Ich mache oft die Erfahrung, dass dabei weniger der Preis das Problem ist, sondern die Transparenz, was der Auftraggeber nun genau erwirbt. Je deutlicher man das umschreibt, desto sicherer fühlt sich König Kunde und desto eher ist er bereit, sein sauer verdientes Geld zu investieren.

Im Angebot sollten Gestaltungsleistung und Nutzungsrechte immer getrennt aufgeführt sein!

In der Regel biete ich optional an, die Nutzungsrechte komplett zu erwerben und erkläre auch den Sinn und den Umfang des Ganzen in einem kurzen Text.
Wenn der Kunde die Rechte nicht komplett erwerben möchte (kommt selten vor) gelten die in den weiteren Angebotsbedingungen eindeutig beschriebenen eingeschränkten Nutzungsrechte.

Damit fahre ich bislang recht gut.
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Wer hat Angst vorm politisch ungebildeten, revisionistischen Strolch?

Mein Portfolio -> http://daeumler.com