Es ist immer(!) alles genau ausgemacht...

... gerade wenn nichts definiert ist, gelten automatisch...
A. die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Geschäftlichen und
B. der allgemeine Werkvertrag bei den Tätigkeiten.

Alles was dort definiert ist, gilt solange nichts definiert ist oder bis
man vorher im beidseitigen Einverständnis etwas daran änderte.

Die Dateien die für den Druck notwendig sind, gehören zur Nutzungslizenz
dazu. Sie entsprechen der Ausgabe die beauftragt wurde. Genaugenommen
reichen auch nur diese, denn der Druck kann auch woanders erfolgen.
Da die Nutzungslizenz auch nicht zeitlich begrenzt ist, muss der Kunde die
Möglichkeit haben, nachdrucken können. Die Ausgabe-PDF ist damit die
eigentliche Lizenz, der Druck ist nur eine zusätzliche Dienstleistung.

Was per se nicht zur Nutzungslizenz gehört, sind die Quelldateien aus denen
die PDFs erzeugt wurden. Aber auch diese kann der Kunde bekommen, wenn
man dies vorher vereinbarte.