für gewerbliche Website könnte die Argumentation lauten, dass an der Adresse des Domain-Admin eine "Betriebsniederlassung" bestünde ...
... was dann sicher den nächsten ewig langen Weg durch die juristischen Mühlen provozieren würde.
Geschockt hat mich allerdings, mal wieder, die grottenschlechte Qualität der Produkte des Adresshändlers mit dem "Sch", nachdem ich diesbezüglich dort mal hineingeschaut habe.
Geschockt hat mich allerdings, mal wieder, die grottenschlechte Qualität der Produkte des Adresshändlers mit dem "Sch", nachdem ich diesbezüglich dort mal hineingeschaut habe.