Du gibst Dir selbst die Antwort
Der öffentliche Raum ist tabu, die Beschränkung auf Dein Grundstück jedoch kein Problem.
(Solange durch Veröffentlichung nicht das Recht am eigenen Bild von Personen tangiert wird. Aber von Veröffentlichung ist ja hier auch keine Rede.)
(Solange durch Veröffentlichung nicht das Recht am eigenen Bild von Personen tangiert wird. Aber von Veröffentlichung ist ja hier auch keine Rede.)