Die Antwort liegt m.E. in der Vergesslichkeit »des Wählers«

Die Vorratsdatenspeicherung tut niemandem direkt weh, von daher führen solche unpopulären bis Grundgesetz widrigen Entscheidungen allenfalls zu kaum spürbaren Auswirkungen im Wahlverhalten.

Etwas deutlicher zu erkennen sind die Reaktionen, wenn Entscheidungen das Geldsäckel oder die Komfortzone »des Wählers« betreffen.