An Extremen sieht man die Grenzen

Ein extremes Beispiel:
http://www.tz.de/bayern/18-jaehrige-totraser-keinen-fuehrerschein-4857788.html

So jemand bleibt wohl nur einem Fahrzeug fern, wenn er eingesperrt ist, doch welches Vergehen muss wie oft begangen werden, damit jemand berechtigt komplett aus dem Verkehr gezogen werden darf? Wir können alle nicht in die Zukunft sehen, einmal Mofa frisieren heißt ab in den Knast?

Haben die individuellen Maßnahmen vorher gegriffen? Nein. Hat die fehlende Fahrerlaubnis etwas genutzt? Nein.

Hätte eine automatische Steuerung etwas gebracht? Nein. Allein schon deshalb, weil der bestehende Fahrzeugbestand aus rechtlichen und technischen Gründen nicht einfach so umgestellt werden kann. Wieso sollte so ein Mensch ausgerechnet ein Fahrzeug wählen, was ihn an seinem Tun hindert?

Weshalb sollten im Gegenzug Tausende vernünftiger Autofahrer auf ein entsprechendes Fahrzeug wechseln?

(Schreiben vom Amt:
Sehr geehrter Herr Ranjid,

es tut uns leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Fahrzeug mit Frist von 30 Tagen die automatisierte Steuerung vorweisen muss oder stillgelegt wird.

Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, können wir Ihnen alternativ anbieten, die notwendige Umrüstung in unseren partnerbetrieben der technischen Überwachungsvereine für ca. 4500,- Euro nachzurüsten, sofern Ihr Fahrzeug das zulässt. Genauere Informationen bekommen Sie vom Fahrzeughersteller.

Leider kann es unter gewissen Voraussetzungen dazu kommen, dass ein KFZ nicht umgerüstet werden kann. Sollte Ihr Fahrzeugs also wertlos da unverkäuflich werden, tut uns das natürlich sehr leid, lässt sich bei einem Projekt dieser Größenordnung leider nicht vermeiden, siehe dazu auch §234, Absatz 5 "Privateigentum und gesellschaftliche Ziele".

Sollte sich unser Schreiben mit der Bestellung eines Neuwagens überschnitten haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als Gegenstandslos.

Dieses Schreiben ist automatisiert ohne Unterschrift gültig.)