Auch ohne Tenpomat kein Problem, außer man hat den Zwang, ganz genau die obere Grenze der Geschwindigkeitsbegrenzung zu treffen.

Es hat sich ja vielleicht noch nicht überallhin rumgesprochen. Aber mit höchst zulässige Geschwindigkeit ist das Recht und nicht die Pflicht gemeint, mit dieser Geschwindigkeit zu fahren. Und natürlich muss man den Verkehr nicht durch unnötiges Schleichen behindern. Allerdings sind zehn Prozent langsamer als erlaubt sicher kein Schleichen und es ist genug Reserve für einen zittrigen Fuß, um nicht schneller als erlaubt zu fahren.

Und wem das zu langsam ist, der muss halt früher los oder seine Termine weiter spreizen.