Sicher kannst Du das.

Aber dann kommt halt der Generalbundesanwalt wieder daher und – weil er ja
gegenüber der Bundesregierung weisungsgebunden ist – erzählt wieder was vom
nicht ausreichenden Anfangsverdacht.

http://www.generalbundesanwalt.de/de/index.php
» Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des
» Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik
» Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden
» Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in
» besonderem Maße berühren.
»
» Die innere Sicherheit wird durch politisch motivierte Delikte, insbesondere
» durch terroristische Gewalttaten, die äußere Sicherheit durch Landesverrat
» und Spionage tangiert. Zuständig ist der Generalbundesanwalt beim
» Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem
» Völkerstrafgesetzbuch.

http://www.generalbundesanwalt.de/de/stellung.php
» Die Stellung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof weist eine
» statusrechtliche Besonderheit auf. Der Generalbundesanwalt ist "politischer
» Beamter" (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BBG). Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen
» vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder
» Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden
» kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet. […]