Naja, ist halt eine Überwachungssoftware. Ob das so ok ist, muss der Betriebsrat sagen …

Ob die so formulierte Ankündigung für eine verwertbare Auswertung rechtlich Bestand hat, wage ich mal zu bezweifeln, ist aber nur meine persönliche Meinung.
Ich würde mich jedenfalls ab sofort streng an die Vereinbarungen halten (private Nutzung etc.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerdatenschutz#PC-.C3.9Cberwachung