Das ist eben der Punkt.

Je höher der Mindestpreis, desto geringer das Risiko, deutlich unter Wert zu verkaufen, aber desto geringer auch der Interessentenkreis.

Je niedriger der Mindestpreis, desto größer der Kreis der Mitbieter, aber desto höher auch das Risiko, deutlich unter Wert zu verkaufen.

Man hat die Wahl zwischen dem Risiko des niedrigpreisigen Verkaufs oder der Sicherheit eins höheren Mindespreises. Das Risiko im ersten Fall muss man dann aber bitte auch tragen, und das sagt das Gericht.

Es ist nicht sympathisch, systematisch bei abgebrochenen Auktionen Schadenersatz ergattern zu wollen.
Es ist aber auch nicht sympathisch, möglichst viele Interessenten mit einem Rufpreis von 1 Euro anziehen zu wollen und bei Nichtgefallen der eingegangenen Gebote einfach regelwidrig die Auktion abzubrechen.