Die Beweisumkehr ist der Knackpunkt...

Natürlich gilt die Gewährleistung ab dem ersten Tag nach dem Kauf.

In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer bzw. Hersteller beweisen, das das verkaufte Produkt fehlerfrei war.
Das korreliert mit der allgemeinen Vorstellung von "Garantie".
Rechtlich ist das natürlich etwas anderes.

Hersteller (und Verkäufer) bieten heutzutage nur selten eine "Garantie", die über die gesetztlichen Vorgaben der Gewährleistung hinausgeht.
Insofern korreliert das auch wieder mit der Gewährleistung...

Sei's drum:

- die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt
- eine Garantie ist ein individueller Vertragsbestandteil
- Kulanz ist eine freiwillige Leistung