Man benötigt für die Gewährleistung keinen Kaufbeleg, wenn...

... man irgendwie beweisen kann, dass man das Teil an einem Datum X bei Händler Y gekauft hat.
Dazu kann man z.B. auch einen Kontobeleg vorlegen.
Eine Quittung ist natürlich immer das Beste, denn damit ist es einfach, aber diese Thermopapiere sind auch unter Umständen gar nicht mehr lesbar.

Ein gescannter Kaufbeleg sollte doch meist ausreichen, besonders wenn man den einfach wieder ausdruckt.

Bei der Garantie ist das unter Umständen anders, denn da kann der Verkäufer/Hersteller ja beliebig bestimmen, was das eingereicht werden muss.

Konkret: Ich hatte mal den Fall, dass ich eine ALDI Quittung nur noch als Scan hatte und das war kein Problem, besonders, weil die Filiale übereinstimmte.

Wenn Du aber sicher gehen willst, klebe die Kassenzettel auf DIN A4 Seiten (auch mehrere) und scanne die Dinger ein (am besten mit OCR im PDF).
Dann die Dinger in Ordner abheften und nach 3 Jahren einfach von hinten die Zettel rausnehmen und entsorgen, wenn da nicht welche mit noch mehr Garantie dabei sind.

So hast Du immer per Spotlight schnell die Quittung und das Kaufdatum zur Hand und im Extremfall das Papier auch schnell da.

So viele Zettel werden das gar nicht.
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