Kaufbelege müssen eigentlich "Dokumente" im rechtlichen Sinn sein, "Rechnungen" dürfen inzwischen digital sein ... ist Graubereich

Als digitalisierte Kopie genügen Belege dann nicht mehr den kaufmännischen Grundlagen - unveränderbar, eindeutig, etc ... auf der besseren Seite ist man, wenn man zwar die Kopie macht, aber das Original Papier aufbewahrt. Wie man im Zweifelsfall beweist, dass ein digitales Dokument ein "Original" ist, ist ungelöst.