Habe im April '13 über Amazon einen DA-Wandler (rDAC) verkauft. Jetzt meldet sich der Käufer, sagt es wär kaputt, will sein Geld zurück.

Spinnt der (nach 18 Monaten... pffft) oder bin ich da tatsächlich haftbar? Blicke auf den Amazon-Verkäuferseiten nicht wirklich durch. Die schreiben zwar von einer A-bis-Z-Garantie, aber ich kann nicht nachvollziehen, ob die auf mich zutrifft. Die schreiben nur was von Rückgabe innerhalb von 14 bzw. 30 Tagen, und auch nur von gewerblichen Verkäufern. Muss ich denn auch als privater Verkäufer eine Gewährleistung von 2 Jahren anbieten? Kann doch wohl nich sein.

Danke für sachkundige Hilfe!