Und selbst wenn der Fehler auch bei anderen auftritt, steht man selbst in der Beweislast, dies nachzuweisen. Das geht...

nur per Gutachten. Da ein Gutachten wahrscheinlich teurer ist, als der Streitwert, lohnt sich das eh nicht. Und wenn doch, kann der Hersteller das Gutachten in in Zweifel ziehen. Dann liefe das auf eine juristische Auseinandersetzung hinaus... Das wiederum sollte man gut überdenken, denn die Aussichten wären in dem geschilderten Fall ziemlich aussichtslos!
----------
Grüße, M@rtin