• Braucht man für Apple Care+ zwangsläufig einen Kaufnachweis?

    Überlege gerade, ob ich mir für mein 7er iPhone Apple Care zulegen soll. In der Beschreibung steht, dass ein Kaufnachweis benötigt wird. Ist das zwingend? Oder reicht auch einfach die Seriennummer? Einen Kaufnachweis habe ich nämlich nicht. Ist ein Firmenhandy aus einer Massenbestellung innerhalb eines Konzernrahmenvertrages. Also sowas wie eine richtige Rechnung werden sie für jedes einzelne Gerät auch nicht haben.
    • Ich habe das Kleingedruckte jetzt nur überflogen, doch …

      … ich lese daraus ab, dass Apple dieses Angebot nur dem Eigentümer eines Geräts anbietet, denn auch bei einer (einmalig) möglichen Übertragung muss der Kaufbeleg dem neuen Eigentümer übergeben werden. Auch bei Übertragung des Plans auf ein anderes Produkt ist ja explizit die Rede davon, »das ihnen gehört«.
      http://www.apple.com/legal/sales-support/applecare/appforiphonede.html

      Du scheinst hingen ja nur der Besitzer des Geräts zu sein, Eigentümer hingegen ist die Firma. Von daher hast Du wohl keine Chance.
      • Hmm. Dann frage ich am besten mal bei der IT nach ...

        .... ob sich da was machen lässt. Problem ist, sollte mir das iPhone 7 in die Toilette fallen, bekomme ich zwar ein gebrauchtes iPhone aus dem Fundus und dann auch nur einmalig. Sollte es innerhalb von zwei Jahren erneut passieren, dann muss ich mir aus eigener Tasche ein neues besorgen.
        • Nachtrag - Man soll nichts überfliegen ;)

          Habe die falschen Bedingungen erwischt, hier sind die von AC+ (und nicht wie oben vom CPP):
          http://www.apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus/docs/applecareplus_de_tc.html

          Die für Dich relevanten Einschränkungen dürfte vor allem sein:
          1.13. "Abgedecktes Produkt" bezeichnet das iPhone, iPad, oder den iPod der Marke Apple bzw. die Apple Watch, das, der oder die anhand der Produktseriennummer auf Ihrem Deckungsnachweis identifizierbar ist, sowie das Originalzubehör, das in der Verpackung mitgeliefert wird. Das abgedeckte Produkt darf höchstens 60 Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben worden sein. Wurde das Eigentum am abgedeckten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

          1.24. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird.

          6.2.6. Eigentümer des abgedeckten Produkts. Wenn Sie nicht der Eigentümer Ihres abgedeckten Produkts sind (z. B. wenn es einer Leasingvereinbarung unterliegt), kommt der Hardwareschutz dem Eigentümer Ihres abgedeckten Produkts zugute. Wenn Ihr Wissen oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung ist, sind das Wissen und das Verhalten des Eigentümers ebenfalls von Bedeutung.

          11.1. Sie können den Versicherungsvertrag bei der Übertragung des Eigentums an dem versicherten Produkt an eine andere in Deutschland wohnhafte Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, ebenfalls übertragen, sodass die neue Vertragspartei für die restliche Deckungszeit den verbleibenden Versicherungsschutz genießt. Ein Geschäftskunde darf den Versicherungsvertrag nur auf einen anderen in Deutschland ansässigen Geschäftskunden übertragen.

          Abgekürzt: Wenn rechtzeitig abgeschlossen wurde, dann kann ohnehin nur an Geschäftskunden übertragen werden. Solltest Du Dich irgendwie so durchwursteln, dass Du ohne Eigentümerwechsel den Vertrag abschließen kannst, dann steht nicht Dir, sondern der Firma im Schadenfall alles zu.