• Garantiebeginn bei Apple

    Hallo,

    Heute bekam ich die Versandanzeige für das iPhone 7; die Lieferung soll voraussichtlich am 11. Oktober erfolgen. Das Rechnungsdatum ist von heute und das Lieferscheindatum ist gestern. Wenn ich Apples Garantiebedingungen richtig interpretiere, läuft die Garantie dann bereits ab heute (Rechnungsdatum) und nicht ab Erhalt. Da das fast zwei Wochen Differenz sind, würde gern wissen, ob ich das so richtig sehe, da ich mit Apples Kulanz nach abgelaufener Garantie so meine Erfahrungen habe.
    • Statusupdate Garantiebeginn...

      Vorhin brachte UPS das iPhone 7 und sogleich habe ich bei Apple angerufen, wie es nun mit dem Garantiebeginn aussieht - Lieferdatum heute 10.10. oder Rechnungsdatum 26.09.

      Antwort: Die Garantie läuft ab Rechnungsdatum 26.09.16 und kann nicht auf Lieferdatum von heute geändert werden und Apple wäre was Garantie betrifft ja sehr kulant.
      Ich sagte, auf Grund meiner einschlägigen Erfahrungen mit Apples Kulanz, wenn Sie es dann bitte wieder abholen würden... Auch das führte nicht zum einlenken und so geht das 7er nun unausgepackt wieder zur Gutschrift zurück und mein 5er darf noch eine Weile.
      • Richtig so ...

        Erfüllungsort ist bei Apple und nicht bei Dir. Warenschulden sind halt Holschulden.

        Warum aber der Versand so lange dauern muß, und wenn man das nicht aufgrund desssen ändern konnte/wollte ... dann sollte es eben so sein.
        Da geht es Apple nicht schlechter von - Dir allerdings auch nicht.
        • Rechtlich richtig

          Nur habe ich nicht bei Apple in China bestellt und wenn die es lieber zurück nehmen als den Garantiebeginn auf heute zu ändern, dass sei es so. Ich kann damit leben. Das Sendungsdatum auf dem Versandaufkleber ist übrigens der 07.10. - das wäre für mich noch ok gewesen.

          Ob das für Apple so vorteilhafter ist, mag ich hier nicht beurteilen.
          • Das meinte ich auch so ...

            Die Versandzeit geht gar nicht.
            Und daher Hut ab vor Deiner Reaktion, das Ding auch unausgewachsne wieder zurück gehen zu lassen (zu können).

            Apple sollte sich langsam mal von den Zeiten verabschieden, als Menschen noch besoffen vor Glück mit Spritze im Arm im Store standen, nachdem sie zwei Nächte davor geschlafen haben.
              • Stay strong ...

                Kann mich da gut in Dich hineinversetzen.

                Mein Würgereiz würde immer grösser werden ... tut mir leid.
                Und das doofe ist: Eigentlich sollte das ganze ja Spaß machen.
              • Doofe Sache, so kenn ich Apple gar nicht. Die waren in der Tat immer sehr lösungsorientiert unterwegs.

                Die haben mir sogar mal einen neuen iPod grschickt, weil der alte nicht am neuen iMac lief.
                umd auch sonst ist/war das immer eine sehr schnelle Sache.
                Ist bei mir gleichauf mit Amazon.
                Um so dämlicher dass die sich bzgl so einer Kleinigkeit so anstellen. Ich bin mir nicht 100% sicher aber ich meine dass die bei meinem MacBook das mal mehr oder weniger von sich aus umgeändert haben, weil das Gerät eine Woche länger unterwegs war.
                Kann aber auch sein, dass bei Aktivierung automatisch der richtige Tag drin stand und ich das nur wohlwollend bemerkt habe.
                Ruf doch noch mal an und befrage freundlich einen anderen Mitarbeiter.
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                • Ja, wenn was nicht richtig funktionierte, gab es innerhalb der Garantiezeit nie Probleme.

                  Jetzt ist aber der Garantiezeitraum selbst das Problem. Das iPhone ist schon unausgepackt auf dem Rückweg, ich mochte nicht noch einmal beim Support anrufen. Das mag vielleicht alles etwas kleinlich klingen, aber bei einem Produkt in dieser Preisklasse mit einer ohnehin eher knapp bemessenen Garantie kommt es u.U auf jeden Tag an. Ich hatte u.a. einmal ein 17" MacBook pro, das nicht lange nach Garantieablauf mangels Kulanz ein teurer wirtschaftlicher Totalschaden war, daher bin ich in Hinsicht Apple und Kulanz etwas vorbelastet.
    • Garantie ist – im Unterschied zur Gewährleistung – eine freiwilliges Verprechen. Wenn der Garantiegeber sagt, er garantiert für zwei Jahre …

      … ab dem 1. Mai 2015, also bis zum 1. Mai 2017, dann ist das so. Der Garantiegeber ist nicht verpflichtet, dem Käufer irgend eine Garantie zu geben – außer er hat beim Zustandekommen des Kaufvertrags irgend eine bestimmte Garantie versprochen.

      Letztendlich ist es so, dass Apple Inc. Dir eine Garantie für einen Elektroniktrümmer verspricht, den ein chinesischer Hinterhoffrickler zusammengekleistert hat. Wenn Apple Inc. meint, dafür nur für zwei Jahre ab Annahme der Bestellung garantieren zu wollen, dann ist das so. Nichts – außer Deine Eitelkeit – zwingt Dich, Elektroschrott zu kaufen, auf dem ein Apple-Logo prangt. Oder anders herum: Kaufe Dir Apple-Aktien, wenn Du meinst, dass Apple Inc. mit dieser »Geschäftsidee« auf Kosten seiner Kunden Gewinne macht. So simpel ist Kapitalismus: Du musst nur entscheiden, auf welcher Seite Du stehst.
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      #ehrenamt #macht #freizeit #sinnvoll