• Habe im April '13 über Amazon einen DA-Wandler (rDAC) verkauft. Jetzt meldet sich der Käufer, sagt es wär kaputt, will sein Geld zurück.

    Spinnt der (nach 18 Monaten... pffft) oder bin ich da tatsächlich haftbar? Blicke auf den Amazon-Verkäuferseiten nicht wirklich durch. Die schreiben zwar von einer A-bis-Z-Garantie, aber ich kann nicht nachvollziehen, ob die auf mich zutrifft. Die schreiben nur was von Rückgabe innerhalb von 14 bzw. 30 Tagen, und auch nur von gewerblichen Verkäufern. Muss ich denn auch als privater Verkäufer eine Gewährleistung von 2 Jahren anbieten? Kann doch wohl nich sein.

    Danke für sachkundige Hilfe!
    • Nein, keine private Gewährleistung.

      Es war ein gebrauchtes Teil ohne Garantie, da zählt nur der Zustand bei der Übergabe der Ware, muss so sein wie beschrieben. Nicht reagieren, soll er doch versuchen das Geld einzuklagen. Wird er aber bestimmt nicht machen. Den "Schaden" kann er nur selber verursacht haben, ist aus Deinem Einflussbereich schon lange raus.
    • Ich habe vor einiger Zeit einen Laptop (defekt) bei eBay verkauft...

      Ich habe vor einiger Zeit einen Laptop (defekt) bei eBay verkauft es stand mehrfach fett das dass Teil defekt ist also zum ausschlachten.
      Hat es einer ersteigert und beschwert sich danach das es ja wirklich defekt ist und nicht funktioniert.

      Die spinnen!
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      "Jetzt eine Insel finden und in seentiefem Blau, von Opiaten überwölkt nach innen sinken."

      Grüße von
      I n g m a n